Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2026
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 - gemäß § 196 Baugesetzbuches (BauGB) und gemäß § 37 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung - die Bodenrichtwerte (BRW) und die Immobilienrichtwerte (IRW) zum Stichtag 01.01.2026 für das Stadtgebiet Wesel ermittelt und beschlossen.
Die BRW und IRW werden in digitaler Form auf Grundlage von Geobasisdaten erfasst und in digitaler Form im Bodenrichtwertinformationssystem www.boris.nrw.de veröffentlicht. Die BRW und IRW wurden am 30.03.2026 zu Boris-NRW hochgeladen und können dort kostenfrei eingesehen werden.
Gemäß § 196 Absatz 3 BauGB und § 37 Absatz 5 GrundWertVO NRW werden die Bodenrichtwerte hiermit an der Bekanntmachungstafel der Stadt Wesel sowie im Amtsblatt der Stadt Wesel und dem Internet (Homepage Stadt Wesel) öffentlich bekanntgemacht.
Bodenrichtwerte können nach Terminabsprache bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, im Rathaus-Anbau Zimmer 370 und 371 eingesehen werden.
Darüber hinaus können Auskünfte über Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den Telefonnummern 0281/203-2633, -2625 oder -2634 erfragt werden. Weitere Daten können im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de eingesehen werden.
Wesel, den 31.03.2026
Der Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
in der Stadt Wesel
gez. Martina Guttenberg
- Vorsitzende -
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 26 34
E-Mail: gutachterausschuss@wesel.de